GeoIngenieure

Haftung der Entwurfsverfasser


Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke werden in DIN 4020:2003 verbindlich geregelt: “Für jede Bauaufgabe müssen Aufbau und Beschaffenheit von Boden und Fels im Baugrund ausreichend bekannt sein. (.....) Hierzu müssen geotechnische Untersuchungen projektbezogen ausgeführt werden. …Der Entwurfsverfasser hat den Bauherren rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer geotechnischen Untersuchung hinzuweisen”.

 

Nicht selten versäumen Architekten und Tragwerksplaner diese Pflicht. Manchmal wird das Problem einfach nur verschoben, oft soll aber auch der Bauherr nicht mit “zusätzlichen” Kosten behelligt werden.

 

Aber: Die Kosten für geotechnische Untersuchungen betragen i.d.R. weniger als 1% der Investitionskosten und sie „rechnen sich“ in der überwiegenden  Mehrzahl der Fälle für den Bauherren.

 

Von Anfang an können Baugrundrisiken besser erfasst werden. Ihre Auswirkungen können im Bauablauf eingeplant, Ausschreibungen und Vergaben darauf abgestimmt werden. Marktgerechte Preise werden erzielt und ärgerliche Nachträge und Bauzeitverzögerungen vermieden. Ergebnis: Das spart wirklich Kosten (und Nerven).

   

Nicht nur Nebeneffekte:

•  Ihr Bauherr ist zufrieden!

•  Sie als Entwurfsverfasser schränken Ihr Haftungsrisiko deutlich ein!

 

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