GeoIngenieure

Für Planung, Bau, Betrieb und Überwachung von Stauanlagen gelten in Deutschland die Vorschriften der DIN 19700, die im Juli 2004 neu gefasst wurden. Nach den Bestimmungen der DIN 19700 - Teil 10 ist eine Überprüfung von Aktualität und Konformität der sicherheitsrelevanten Unterlagen von bestehenden Stauanlagen "in angemessenen Zeitabständen" vorzunehmen ("vertiefte Überprüfung").

 

Die Standsicherheitsnachweise sind dabei nach den jeweils gültigen technischen Vorschriften neu zu führen, wenn sich Veränderungen in den Eingangsparametern ergeben. Als Änderung der Eingangsparameter sind auch bauliche Veränderungen oder neue Stauziele anzusehen, wie sie häufig bei Anlagenerweiterungen umgesetzt werden.

 

 

 

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